January 2003
Vol. 1 Issue 1

One Year after WTO

Franchising Down Under

Singapore¡¯s IT

Protecting Copyright in Hong Kong

Making Money in Manila

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Adelaide (links)
Auckland
Bangkok
Beijing

THEMEN:

  • Nokia fördert Handy Dienstleistungen in China
  • Ausländische Mode Marken im chinesischen Markt
  • Der erste Copyright Prozeß nach dem WTO Beitritt
  • Novelle zur Fusionsregulierung

Nokia fördert Handy Dienstleistungen in China

Nokia und sein chinesischer Partner Chinadotcom Corporation haben ein Projekt in Gang gesetzt, welches integrierte, drahtlose Technologie umfaßt. Chinadotcom Corporation ist ein Internet Unternehmen mit Zutritt zu 11 Provinzen Chinas, dessen Hauptaktivitäten e-business Lösungen, und e-marketing Dienstleistungen sind.

Ausländische Marken im Chinesichen Markt

China's Modeindustrie ist stetigen Veränderungen unterworfen. Häufig werden heutzutage Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture is common in German, too) zwischen ausländischen und chinesischen Modehäusern gebildet. Der Reiz Chinas besteht in der Größe des Marktes, jedoch haben viele ausländische Modemarken Schwierigkeiten mit der Bürokratie oder einen Unternehmenspartner zu finden. Viele ausländische Modehäuser arbeiten mit staatlich verknüpften Gemeinschaftsunternehmen, um so Problemen aus dem Weg zu gehen. Die Alternative zu einem Gemeinschaftsunternehmen ist Franchising. Armani betrieb sein bisher einziges Geschäft in China mittels eines Franchise Abkommens. Seit diesem Monat ist das Geschäft jedoch wieder unter Armanis direkter Kontrolle. Gleichzeitig befindet sich China im Prozeß des Aufbaus eigener Modemarken und Unternehmen. Letztes Jahr stellten mehr als 90 Marken ihre Herren Mode in Köln aus.

Der erste Copyright Prozeß nach dem WTO Beitritt

Im Januar wurde der erste Copyright Prozeß nach dem WTO Beitritt angestoßen. Die stellvertretende Vorsitzende des National People's Congress Standing Committee meinte, daß der Prozeß enstsprechend der von der WTO vorgeschriebenen Verfahren verlief. Einige Attribute, welche die WTO für Verfahren vorschreibt, sind gerichtliche Objektivität, Effizienz, und Transparenz. In diesem Fall hatte der Copyright Besitzer, Pan Jieci, einen Ersatzanspruch gegenüber dem Verleger und Händler der Taibai Literature and Art Publishing House. Das Gericht befand, daß die Verleger und Händler die Rechte der Besitzer verletzt hatten und setzten eine Entschädigung gegenüber Pan Jieci in Höhe von 110,00 Yuan fest.

Novelle zur Fusionsregulierung

Die Fusionsregulierungen wurden erstmals 1999 erlassen und zwei Jahre später im Dezember 2001 geändert. Die ältere Version handelte ausschließlich von Fusionen zwischen ausländische Unternehmen, während die novellierte Fassung auch für Fusionen zwischen ausländischen und inländischen Firmen gilt. Insgesamt gibt es sechs Ergänzungen. Von besonderer Wichtigkeit erscheinen Artikel 9 und 18. Danach dürfen ausländische Unternehmen mit inländische Gesellschaften fusionieren, nachdem die ausländische Geldgeber das vereinbarte Kapital einbezahlt haben und die im Vertrag vorgesehenen Bedingungen der Zusammenarbeit erfüllt haben. Das registrierte Kapital besteht aus der Summe beider Gesellschaften. Die ausländische Gesellschaft darf keine Geschäftsanteile in Industrien besitzen, die für ausländische Unternehmen beschränkt sind.