Lehman Lee & Xu - China Lawyers, Patent and Trademark Agents

Chinas Recht

Nr. 2/2001

THEMEN:

  • Chinas WTO-Beitritt verzögert
  • Seitensprung im Cyberspace: Regelungsbedarf durch das Ehegesetz?
  • Liberalisierung der Gewerbeaufsicht
  • Unsicherheit über die Zukunft ausländischer Investitionen in chinesische Web-Sites

Chinas WTO-Beitritt verzögert

Chinas WTO-Beitritt verzögert sich bis zumindest Mitte dieses Jahres. In den Genfer Verhandlungen wurden zwar Fortschritte erreicht, für einen für China wichtigen Bereich, der Landwirtschaft, konnte allerdings keine Übereinkunft erzielt werden. Etwa 900 Millionen Chinesen sind vom Agrarbereich abhängig. China fordert als "Entwicklungsland" im Bezug auf seine Landwirtschaft anerkannt zu werden. Dieser Status würde es China erlauben ländliche Gebiete großzügig zu subventionieren.

Die Verhandlungen sollen Ende Februar fortgesetzt werden. Weitere offene Themen sind der Dienstleistungsbereich, Handelsbefugnisse für ausländische Unternehmen und industrielle Subventionen.

(Quelle: Sohu.com 18.1.2001)

Seitensprung im Cyberspace: Regelungsbedarf durch das Ehegesetz?

Chinesische Rechtsexperten diskutieren zur Zeit einen Entwurf zum neuen Ehegesetz. Ein bisher wenig beachtetes Thema sind virtuelle Liebesbeziehungen. Mit der steigenden Beliebtheit des Internets in China wächst auch die Zahl von "Online Affären" und "Online Ehen".

Chinesische Medien berichten über einen frisch vermählten Mann, der entdeckte, dass seine Ehefrau eine "Cyberbeziehung" unterhielt. Rechtsexperten diskutieren nun, of das Ehegesetz Rechtsmittel gegen solche virtuellen Beziehungen gewähren soll. Nach Ansicht eines Anwalts aus Jiangsu seien Online Ehen nicht rechtsgültig und das Problem sei ein ethisches, das nur durch verstärkte Moralität bekämpft werden könne. Einer seiner Kollegen hingegen vertrat die Ansicht, dass Online-Beziehungen einen Ehescheidungsgrund darstellen können, wenn sie zur Zerrüttung der Ehe führen.

(Quelle: Xinhua News Agency 20.1.2001)

Liberalisierung der Gewerbeaufsicht

Unternehmen in Pekings Zhonguancun Wissenschafts- und Technologiepark dürfen in Hinkunft ihre Geschäftstätigkeiten auch auf andere Geschäftszweige ausdehnen, ohne zuvor eine behördliche Genehmigung einzuholen. Prinzipiell dürfen in China Unternehmen nur in denjenigen Geschäftsbereichen tätig werden, für die sie eine Genehmigung erhalten haben.

Bisher verbrachte die chinesische Gewerbeaufsicht (State Administration for Industry and Commerce) viel Zeit mit der Überprüfung und Genehmigung der Kapitaleinlagen, Eigentümerstruktur und des erlaubten Geschäftsbereichs von Unternehmen. Dies hinderte Unternehmen ihre geschäftlichen Chancen voll auszuschöpfen. Wirtschaftsexperten raten, dass der Staat die Wirtschaftspolitik nicht wie bisher direkt durch ein Prüfungs- und Genehmigungsverfahren, sondern indirekt durch erhöhte Besteuerung gewisser Industrien steuern solle.

Shanghai plant Liberalisierungsmaßnahmen für den Zhangjiang Hochtechnologiepark und die Waigaoqiao Freihandelszone. Die Gewerbebehörde in Shanghai stellte in Aussicht, dass sie innerhalb der nächsten fünf Jahre schrittweise vom bisherigen Konzessionsverfahren auf ein Normierungsverfahren umstellen werde. Diese Reform soll Unternehmensgründungen erleichtern.

(Quelle: Chinaonline 16.1.2001)

Unsicherheit über die Zukunft ausländischer Investitionen in chinesische Web-Sites

Chinesisches Recht untersagt es Ausländern in chinesische Web-Sites zu investieren. Dennoch erhielten chinesische Internetunternehmen beträchtliche Summen an ausländischem Kapital. Genaue Zahlen über den Umfang dieser Investitionen, die oftmals gegen das Verbot der Zentralregierung von lokalen Behörden genehmigt wurden, sind nicht bekannt.

Shanghai begann nun als erste Stadt das Verbot zumindest ansatzweise durchzusetzen und löste damit Besorgnis und Unsicherheit unter ausländischen Investoren aus. Die Shanghaier Behörden folgten dabei einer Verordnung der Zentralregierung, die eine Neuregistrierung aller chinesischen Web-Sites durch eine neugeschaffene Behörde bis 31 Januar 2001 anordnete.

Registrierungsansuchen von Web-Sites mit ausländischen Investoren wurden in Shanghai abgewiesen. Ohne Registrierung würden diese Web-Sites allerdings ab 31 Januar illegal betrieben werden. Ob die Behörden den nächsten Schritt, die tatsächliche Schließung dieser Web-Sites setzen werden, bleibt abzuwarten.

(Quelle: China Online 27.12.2001)

 

 

 


 

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