Lehman Lee & Xu - China Lawyers, Patent and Trademark Agents

Chinas Recht

April /2001

Internationale Rechtsberater von chinesischen Unternehmen gesucht
INTA - Jahresversammlung 2001
5. -9. Mai - San Francisco

Lehman Lee & Xu lädt am Rande der Jahresversammlung der International Trade Mark Association (INTA) in San Francisco internationale Anwaltskanzleien dazu ein an einer Veranstaltung teilzunehmen, die es zum Ziel hat chinesische Unternehmen internationalen Rechtsberater vorzustellen. Die teilnehmenden chinesischen Unternehmen gehören zu der ersten Gruppe chinesischer Markenrechtsbesitzer, die der INTA im vergangenen Jahr beitraten. Unter ihnen sind führende chinesische Konzerne. Lehman Lee & Xu wurde von dieser Gruppe mit der Aufgabe betraut den Schutz ihres geistigen Eigentums weltweit zu koordinieren. Wir würden uns daher sehr freuen von Anwaltskanzleien mit einem Schwerpunkt auf Immaterialgüterrecht zu hören, die ein Interesse haben chinesische Unternehmen rechtlich zu beraten und zu vertreten. Um ein Treffen in San Francisco zu vereinbaren, schreiben sie bitte anmail@chinalaw.cc.

THEMEN:

  • Joint Venture Gesetz novelliert
  • Treuhand und Investmentgesellschaftsgesetz
  • "B-Share" Markt für Chinesen geöffnet

Joint Venture Gesetz novelliert

Eine im März beschlossene Novellierung des Joint Venture Gesetzes wurde in der Presse als ein Schritt Chinas in Richtung WTO Beitritt und als weitere Anreiz für ausländische Investitionen in China gelobt. Die Gesetzesnovelle ändert Regelungen über (i) den Einkauf von Rohstoffen und anderen Gütern, (ii) die Wahl von Versicherungsunternehmen, (iii) arbeitsrechtliche Angelegenheiten und (iv) Streitbeilegung zwischen Joint Venture Partnern. Darüber hinaus wurde die Kompetenz das Joint Venture Gesetz in Zukunft zu novellieren an das "Ständige Komitee" des National Kongresses delegiert, wodurch künftige Gesetzesänderungen einfacher werden.

Nach dem ursprünglichen Gesetzestext mussten Joint Ventures bei der Beschaffung von Rohstoffen, Einzelteilen und anderen Gütern chinesischen Produzenten den Vorzug geben. In den letzten Jahren verlor diese Bestimmung in der Praxis allerdings an Bedeutung. Joint Ventures durften Produkte aus dem Ausland beziehen, wenn das vergleichbare chinesische Produkt teurer oder von minderer Qualität war. In der Praxis wurde die Bestimmung chinesische Hersteller bevorzugt zu behandeln nicht vollzogen. Diese Regelung ist auch nicht WTO konform und musste daher in Hinblick auf Chinas bevorstehenden WTO Beitritt fallen.

Die Gesetzesnovelle klärte auch, dass Joint Ventures berechtigt sind Versicherungsverträge mit ausländischen Versicherungsunternehmen mit einer Niederlassung in China abzuschließen. Der ursprüngliche Wortlaut des Gesetzes ließ die Interpretation zu, dass nur rein chinesische Versicherungsunternehmen berechtigt waren an Joint Ventures Versicherungsleistungen zu erbringen.

Die Novellierung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Joint Venture Gesetzes schafft neue Unklarheiten. Bisher sah das Gesetz vor, dass Arbeitsangelegenheiten, wie z.B. die Bestimmung der Löhne und Gehälter und von Sozialleistungen, vertraglich zwischen den Joint Venture Partnern geregelt werden. Der Grund dafür war, dass in der Vergangenheit Joint Ventures typischerweise den grossteil der Arbeitskräfte direkt vom Chinesischen Joint Venture Partner übernahm. Die Gesetzesnovelle sieht lediglich vor, dass Arbeitsangelegenheiten vertraglich geregelt werden. Es ist unklar ob sich diese Regelung auf Individualarbeitsverträge, Verträge zwischen den Joint Venture Partnern oder mit auf Kollektivverträge mit den Gewerkschaften bezieht. Es ist auch nicht geklärt ob die Erstellung von Richtlinien in Arbeitsangelegenheiten, wie. z.B. Einstellung und Entlassung, Entlohnung und Sozialleistungen etc. in die Kompetenz des Unternehmensvorstandes oder der Joint Venture Partner fällt.

Die Novellierung anderer Regelungen ist weniger signifikant. Zumeist wurden Regelungen, die schon in die Durchführungsverordnung zum Joint Venture Gesetz enthalten waren, in das Joint Venture Gesetz aufgenommen.

Eine Englische Übersetzung der novellierten Bestimmungen wurde von Chinaonline veröffentlicht und ist unter http://www.chinaonline.com finden.

Treuhand und Investmentgesellschaftsgesetz

Ende der 90er Jahren erschütterte eine lange Reihe Insolvenzen von Treuhand und Investmentgesellschaften den Chinesischen Kapitalmarkt. Im Ausland wurde insbesondere der Fall der "Guandong International Trust and Investment Company" (GITIC) bekannt, da von dieser Insolvenz vorwiegend ausländische Gläubiger betroffen waren.

Die ersten Treuhand und Investmentgesellschaften wurden in den frühen 80er Jahren gegründet. Diese Gesellschaften sollten vor allem in der Projektfinanzierung tätig und ausländisches Kapital aufbringen. Tatsächlich waren sie für ausländischen Geldgeber ein beliebtes Investitionsvehikel, da sie als verlängerter Arm der Regierung angesehen wurden und somit als relative risikofrei und als kreditwürdig galten.

Die Aktiviahten von Treuhand und Investmentgesellschaften waren allerdings nur unzureichend gesetzlich geregelt. Auch mangelte es an einer effektiven Aufsicht. Korruption und Misswirtschaft waren die Folge. Fehlinvestitionen waren die Regel, da Entscheidungen über die Finanzierung von Projekten oftmals politisch und nicht wirtschaftlich motiviert waren. Die chinesischen Treuhand und Investmentgesellschaften investierten stark in Immobilien und litten daher besonders unter dem massiven Preiseinbruch am asiatischen Immobilienmarkt Mitte der 80er Jahre. Viele Gesellschaften konnten sich noch zeitweise durch Spekulationen am Aktienmarkt über Wasser halten, was allerdings Besorgnis bei der Börsenaufsicht hervorrief, die ein Verbot des Handels mit Aktien durch Treuhandgesellschaften forderte. Als sich die Gewinne von diesen Spekulationen verringerten, ging eine Vielzahl von Trehuand und Investmentgeslleschaften bankrott.

Die ersten illiquiden Treuhand and Investmentgesellschaften wurden durch die Bankenaufsicht geschlossen, wobei die Verbindlichkeiten an ausländische Gläubiger zur Gänze von der Chinesischen Nationalbank gedeckt wurden. GITIC, war die erste Treuhand und Investitionsgesellschaft die nach der Konkursordnung liquidiert wurde. GITIC's Schulden werden nicht von der Nationalbank getragen und die Gläubiger werden nur nach der Konkursquote befriedigt. Die Liquidation ist nach 2 Jahren noch immer nicht abgeschlossen.

Das Treuhand und Investitionsgesellschaftsgesetz befasst sich mit der Gründung, Änderung und Schließung von Treuhand and Investmentgesellschaften, ihren Geschäftstätigkeiten und wie sie ausgeübt und überprüft werden. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen über den Fortbestand oder die Schließung bestehender Treuhand und Investment Gesellschaften. Geplant ist, dass von den 239 bestehenden Gesellschaften nach der Marktbereinigung nur 40-50 weiterbestehen werden.

Laut Gesetz ist der Haupttätigkeitsbereich von Treuhand und Investmentgesellschaften die Verwaltung von ihnen anvertrauten Eigentum. Darüber hinaus werden sie am Kapitalmarkt eine bedeutende Rolle spielen, da sie Investmentfonds initiieren dürfen und auch einige für Investment Banken typische Tätigkeiten ausüben werden. Treuhand und Investitionsgesellschaften ist es verboten aus dem Ausland Kredite aufzunehmen oder Schuldverschreibungen auszugeben. Wider erarten wurde es ihnen nicht untersagt mit Wertpapieren zu handeln. Um Interessenskonflikte und Insidergeschäfte zu unterbinden müssen die verschiedenen Geschäftstätigkeiten allerdings voneinander getrennt werden.

Das Gesetz war längstens überfällig. Ob es Krisen, wie sie in der Vergangenheit auftraten, verhindern wird, wird die Zukunft zeigen. Ein Problem das weiterhin bestehen bleibt ist, dass Entscheidungen in China oftmals politisch und nicht wirtschaftlich motiviert ist.

"B-Share" Markt für Chinesen geöffnet

Seit ende Februar dürfen in China wohnende Chinesen sogenannte B-Shares kaufen. Das Chinesische Aktienrecht unterscheidet zwei Arten von Aktien, A-Shares and B-Shares. A-Shares werden in Renminbi gehandelt und dürfen nicht von Ausländern erworben werden. B-Shares werden in aulawendischer Währung, zumeist US Dollar, gehandelt und können nur mit Devisen gekauft werden. Bisher durften nur Ausländer B-Shares kaufen. Es war allerdings eine gängige Praxis, dass lokale Investoren B-shares durch ausländische Bekannte oder Verwandte erwarben.

Auf Grund strenger Devisenbestimmungen haben nur wenige Chinesen Zugang zu ausländischen Währungen. Folglich wurde befürchtet das chinesische Investoren Devisen am Schwarzmarkt beschaffen. Aus diesem Grund dürfen B-Shares nur mit Geldern die vor dem 19 Februar, dem Tag an dem die Öffnung des B-share Marktes bekannt gegeben wurde, auf einem Fremdwährungskonto eingezahlt waren, gekauft werden.

(Quelle: Chinaonline)

 

 

 


 

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